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Impfschutz
Die Erzeugung von Immunität mit Hilfe von Antikörpern zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten wird als Schutzimpfung bezeichnet. Das Abwehrsystem des menschlichen Körpers soll gegenüber eindringenden Krankheitserregern wie Viren und Bakterien aktiviert werden, wodurch eine mögliche Erkrankung verhindert werden soll. Es wird zwischen passiver und aktiver Immunisierung unterschieden. Bei der passiven Immunisierung werden dem Organismus spezifische, gegen bestimmte Erreger gerichtete Antikörper verabreicht. Die aktive Immunisierung nutzt die körpereigenen immunologischen Abwehrsysteme. Dem Organismus werden abgetötete oder stark abgeschwächte Erreger bzw. Erregerbestandteile verabreicht. Einige Impfstoffe erzeugen eine lebenslange Immunisierung gegenüber den Erregern, andere Impfungen müssen durch eine Auffrischung wieder aktiviert werden. Impfen schützt nicht nur individuell sondern sorgt auch für einen Kollektivschutz der Bevölkerung (Herdimmunität). Sind die Impfquoten, also der Anteil geimpfter Personen an der Bevölkerung, hoch genug, findet der Erreger keine empfänglichen Personen, wodurch die Krankheit in ihrer Ausbreitung gehindert wird. So können auch Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, vor Krankheiten geschützt werden und Krankheitserreger können regional oder sogar weltweit, wie zum Beispiel die Pocken, ausgerottet werden. Im Gegensatz zur ehemaligen DDR gibt es heute in Deutschland keine gesetzliche Impfpflicht, Impfungen werden nur auf freiwilliger Basis durchgeführt. Tritt eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auf und ist mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen, können nach §20 Absatz 6 und 7 des IfSG „Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe für bedrohte Teile der Bevölkerung“ durch Bund oder Länder angeordnet werden. In der Vergangenheit haben bisher weder Bund noch Länder von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Die Landesgesundheitsbehörden sprechen auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert KochInstitut öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen aus. Künftig haben Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf die in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgeführten Schutzimpfungen. Grundlage der Schutzimpfungsrichtlinie sind die Impfempfehlungen der STIKO. Die Zuständigkeit für die staatliche Zulassung und die Überwachung von Impfstoffen sowie für die Erfassung von Nebenwirkungen liegt beim Paul Ehrlich Institut (PEI), dem Bundesamt für Sera und Impfstoffe.
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